Berlin: (hib/BAL) Im Jahr 2024 hat es 41 Schenkungen und vier Erbschaften mit Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß Paragraf 28a des Erbschaftssteuergesetzes gegeben....
Dabei wurden [2024] insgesamt Steuerzahlungen von 3,4 Milliarden Euro erlassen, so dass eine verbleibende Steuer von 182 Millionen Euro blieb. Im Jahr 2023 kam es bei insgesamt 26 Fällen zu einem Steuererlass von 2,2 Milliarden Euro. Gezahlt wurden sechs Millionen Euro
D.h. es wurden erlassen:
ArBeIt MuSs sIcH WiEdEr LoHnEn
Macht alles Sinn, wenn man die Fußnote
“* für den Arbeitgeber”
nicht weglässt. :)