Es ist eine Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung über Monate. Da habe ich auch harte Bedenken.
Kritik kommt dabei von Verbänden der Telekommunikationswirtschaft, der Bundesdatenschutzbeauftragten sowie der Zivilgesellschaft. Begrüßt wird die geplante Einführung etwa von Polizeigewerkschaften.
Alles klar. Da muss ich ja eigentlich gar nicht mehr weiterlesen. Dennoch…
„Der Entwurf verfehlt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft erneut eine anlasslose Datenspeicherung ohne nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung“
Jou. diese Sichtweise unterstütze ich schon seit über 10 Jahren. Für einen Moment Moment sah’s auch so aus dass man sich von diesem Schwachsinn* abwendet, aber dann kam ja KI und “Big Data” machte plötzlich wieder Sinn.
* Um die Nadel im Heuhaufen zu finden, machen wir zuerst eine Kopie des Heuhaufens und suchen dann dort.
Kann mir jemand hier weiterhelfen…
„Wenn Unternehmen zur Speicherung von IP-Adressen und den zu ihrer Zuordnung erforderlichen Daten verpflichtet werden, müssen die Vorgaben mit realistischen Fristen versehen sein“
Ist der von mir hervorgehobene Zusatz ausreichend definiert? Da könnte man ja alles mögliche mit reinstecken.




