Die damalige Regierung aus CDU/CSU und SPD reagierte mit strengeren Vorschriften. Unter anderem wurden Leiharbeit und Werkverträge im Kerngeschäft beim Schlachten, Zerlegen und in der Fleischverarbeitung verboten.
Die Klägerseite [vor Karlsruhe] hatte sich darauf gestützt, «dass die Tatsachenbasis des Gesetzes für ein Komplettverbot nicht ausreichend ist»
Die Klage hat Karlsuhe wegen fehlender Belege für Betroffenheit abgewiesen.
Das Urteil setze Maßstäbe auch über die Fleischwirtschaft hinaus. «Jetzt kommt es darauf an, diese Erkenntnisse gut zu nutzen und auch in andere Risikobranchen wirksamen Schutz vor Ausbeutung einzuziehen.»
Mit Einführung dieser Regelung wurden [damals] ehemalige Werkvertragsbeschäftigte in direkte Arbeitsverhältnisse übernommen
Die Klage hat Karlsuhe wegen fehlender Belege für Betroffenheit abgewiesen.
https://www.zeit.de/news/2026-04/15/vorschriften-fuer-fleischindustrie-karlsruhe-weist-klage-ab