Ich wohne hier seit 3 Jahren. Auf meinem Vertrag mit Personal- und Studentenwohnhaus steht:
“Klausel 2: Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.”
“Klausel 3: Das Nutzungsrecht besteht nur so lange, wie der Bewohner an der Universität oder einer Fachhochschule in [Stadt] ordnungsgemäß studiert.” So wie ihr sieht: durchgestrichen. Unterschriben von beiden Parteien.
Personal- und Studentenwohnhaus behauptet heute per Brief:
“Sollten sie sich in keiner Ausbildung (Studium, Schüler) mehr befinden, entfällt die Berechtigung zum Bewohnen des Studentenwohnheimes”
Auf diesem Gebäude wohnt ein Paar mit viel Geld (Wohnung ist 140 qm gross), die auf keinen Fall studieren, und mehrere Menschen, die nicht wie Studierenden aussehen (2 Maurer, 1 Rentner, 1 Sekretärin, 1 Postbote). Ich weiß, dass der Postbote und die Sekretärin VZ arbeiten.
Ich gehe zum MSV am Montag aber ich frage auch hier: Wenn die Klausel 2 durchgestrichen ist, muss ich umziehen? Ich glaube nicht aber vielleicht habe ich es alles falsch gelesen?


nein.
von Anfang an.
Vor 3 Jahren bin ich intern im Gebäude eine Etage höher umgezogen, heißt, dieser ist der 2. Vertrag. Auf dem 1. steht genauso diese Klausel auch gestrichen.
meinst, du, sie können mich zwingen, eine neue Kopie dieses Vertrages zu unterschreiben, wo diese Klausel nicht gestrichen ist?
Dann tu das bitte schriftlich in einem freundlichen Ton. Z.B.
Sehr geehrte Person, vielen Dank für Ihren Brief vom X.X.X. In meinem Mietvertrag vom Y.Y.Y. wurde die Klausel 3, die das Nutzungsrecht an eine Ausbildung oder Studium bindet, explizit gestrichen. Dies war bereits in meinem vorherigen Mietvertrag mit Ihnen vom Z.Z.Z. der Fall. Mit freundlichen Grüßen molker348Allgemein gilt: Niemand darf dich zwingen etwas gegen deinen Willen zu unterschreiben. Wir haben hier in Deutschland Vertragsfreiheit. Behalte das auch im Hinterkopf, wenn z.B. ein Arbeit
gebernehmer von dir verlangt, dass du eine Abmahnung oder dergleichen unterschreibst.In deinem konkreten Fall bedeutet das: Nein, können sie nicht. Alles andere ist nur Drohkulisse. Der Mietvertrag wurde so abgeschlossen und so lange keine Bestimmungen davon gegen Gesetze verstoßen, hat er voll und ganz Bestand.
So nämlich. Und im Zweifel muss du dich verklagen lassen, was kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.