Der Fall um Kerstin G., die vor einem Jahr am Großglockner erfror, weil ihr Partner sie dort zurückgelassen hat, wird immer noch stark diskutiert. Unter "Alpine Divorce" berichten Frauen im Netz, wie sie auf Wanderungen alleine gelassen wurden.
Wenn man dem Angeklagten hier eine Ausrede unterstellen will, könnte der Autor ja zumindest ein “um laut eigener Aussage Hilfe zu holen” o.ä. stehen. Insbesondere da es das erste Beispiel war und ich das Konzept Alpine Divorce noch nie gehört hatte, war es für mich sehr verwirrend so.
Wenn man dem Angeklagten hier eine Ausrede unterstellen will, könnte der Autor ja zumindest ein “um laut eigener Aussage Hilfe zu holen” o.ä. stehen. Insbesondere da es das erste Beispiel war und ich das Konzept Alpine Divorce noch nie gehört hatte, war es für mich sehr verwirrend so.