Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung von § 3 Absatz 3 Nr. 2c Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend gefordert, dass auf außerörtlichen Straßen ohne baulich getrennte Geh- und Radwege die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t verbindlich auf 60 km/h begrenzt wird. 100 km/h sollen künftig nur noch dort zulässig sein, wo zusätzliche, baulich getrennte Geh- und Radwege neben der Fahrbahn vorhanden sind.
Begründung
Auf vielen außerörtlichen Straßen existieren keine baulich getrennten Geh- und Radwege. Fußgänger und Radfahrer müssen diese Straßen dennoch nutzen, weil es häufig keine Alternativen gibt. Die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h stellt in solchen Situationen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Bei hohen Geschwindigkeiten sind Reaktions- und Bremswege lang, und Kollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern führen meist zu schweren oder tödlichen Verletzungen. Bereits eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h kann den Anhalteweg deutlich verkürzen und die Schwere von Unfallfolgen erheblich mindern.
Die vorgeschlagene Regelung schafft eine klare, leicht verständliche und bundesweit einheitliche Vorgabe: Tempo 60 dort, wo sich motorisierter Verkehr den Raum mit Fußgängern und Radfahrern teilt, und Tempo 100 nur auf Strecken mit ausreichender baulicher Trennung. Damit wird die Verkehrssicherheit verbessert, die Akzeptanz der Regeln erhöht und ein wirksamer Beitrag zur Vision Zero – null Verkehrstote – geleistet.


Wusstest du nicht? Fahrradfahrerende sind alles Städter, die auf unseren schönen Landstraßen Urlaub machen. Auf dem Land ist man ausnahmslos auf ein Auto angewiesen! Quelle fehlt
@Tudsamfa Nein auch hier auf dem Land (ich bin gerade in meiner alten Heimat) gibt es einige wenige Radfahrer. Doch es fehlt an gut gemachter sicherer Fahrradinfrastruktur, da beim Bau der aktuellen Infrastruktur bei den Planern ein Auto zwischen den Ohren gesessen ist.