Wenn es darum geht, dass fremde Internetnutzer deinen Klarnamen nicht kennen, dann alles klar.
Wenn es darum geht dass Behörden deine Netzaktivität nicht deiner physischen Person zuordnen können, dann hilft das wenig.
Stiimmt, da habe ich wohl wieder um zu viele Ecken auf einmal gedacht (also Klarnamenspflicht -> Überwachung, du kannst dich durch den Künstlernamen um die Klarnemenspflicht drücken -> dachte du meintest damit auch um die Überwachung).
Kein Problem. tux0r ist mein Klarname. Ein Hoch auf das Künstlernamenfeld….
Das ist ja dann aber auf deinem Ausweis so vermerkt. Kann die Behörde das nicht einfach auf den echten Namen mappen?
Das ist rechtlich gesehen mein echter Name.
Wenn es darum geht, dass fremde Internetnutzer deinen Klarnamen nicht kennen, dann alles klar. Wenn es darum geht dass Behörden deine Netzaktivität nicht deiner physischen Person zuordnen können, dann hilft das wenig.
Moment: Die Ansage war: Klarnamenpflicht. Mein Klarname ist tux0r, für mich würde sich nichts ändern. Meine Person heißt tux0r. Was verpasse ich?
Stiimmt, da habe ich wohl wieder um zu viele Ecken auf einmal gedacht (also Klarnamenspflicht -> Überwachung, du kannst dich durch den Künstlernamen um die Klarnemenspflicht drücken -> dachte du meintest damit auch um die Überwachung).
Die dürfen gern lesen, was tux0r unter dem Namen tux0r so online tut.