Ein Inhaftierter in Bayern hat kein Anrecht auf vegane Kost. Das hat das oberste Landesgericht im Freistaat entschieden. Im konkreten Fall beantragte ein zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilter Mann im Gefängnis vegane Mahlzeiten. Die JVA bot ihm stattdessen vegetarisches und laktosefreies Essen an und verwies darauf, dass er in der Anstalt auch auf eigene Kosten vegane Lebensmittel erwerben könne. Dieses Vorgehen sei nach Auffassung des Strafsenats rechtens, teilte eine Sprecherin des Landesgerichts mit.
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Angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Überzeugungen kann demnach nicht jeder Strafgegangene verlangen, dass die Anstaltsküche auf ihn Rücksicht nimmt.
Naja, wenn der Wille da wäre, wäre das schon möglich. Zumal du mit einer veganen Option i.d.R. viele andere Anforderungen abdeckst (halal, koscher, laktosefrei,…).
In UK gibt es z.B. den Equality Act, bei dem Veganismus als “religion or belief” zählt.
Das führt hierzu:
4.3 The menu of food made available to people in prison for both lunch and evening meal shall include as a minimum five options: one meat option, one vegan option, one vegetarian option, one halal option and one other option.
Was für ein mieses Urteil. Stell dir vor, du bist gezwungen, etwas ethisch Verwerfliches zu tun und das wird noch von Gerichten gedeckt.
Vor allem, was ist das für eine Antwort? Vegetarisch und laktosefrei… Das hilft bei Tierleid gar nicht.



