• nicerdicer@feddit.org
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    6
    ·
    24 days ago

    Einer der Vorteile bei PayPal ist ja, dass PayPal einen Käuferschutz bietet. Wenn ich einen Artikel kaufe, dieser mir aber nicht zugesendet wird, dann kann ich mich an PayPal wenden (zumindest theoretisch, habe es zum Glück noch nie in Anspruch nehmen müssen) und erhalte mein Geld zurück (wahrscheinlich, wenn ich den Kauf und das Nicht-Erhalten des Artikels beweisen kann).

    Wie ist sowas bei Wero geregelt? Ich habe auf deren Webseite keine Hinweise zu einem Käuferschutz gefunden. So wie ich das verstanden habe, ist Wero eine ganz normale Überweisung zwischen zwei Girokonten, nur das zur Erleichterung nicht die IBAN, sonder die Telefonnummer der Beteiligten als Referenz dient.

    Wenn ich (zukünfitg bei einem Händler, der neben PayPal auch Wero anbietet) einen Artikel bezahle, und mir dieser nicht geliefert wird, dann ist das Geld weg, genau so, wie wenn ich das Geld an eine falsche IBAN überweise.

    Weiss jemand, der bereits Wero hat und nutzt, ob es dort sowas wie eine Art Käuferschutz gibt?

    • copacetic@discuss.tchncs.de
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      24 days ago

      Das kommt erst mit der Händler-Integration. Hab um Beispiel das bei der Sparkasse gefunden:

      Wenn Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden zu keiner Einigung gekommen sind, bietet Wero einen mehrstufigen Regelprozess an, der mit einer digitalen Plattform unterstützt wird. Sollte dennoch keine Einigung stattfinden, tritt die EPI Company als Herausgeberin von Wero als schlichtende Partei ein.

    • saimen@feddit.org
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      23 days ago

      Ich frage mich da immer, wie man das nicht-erhalten eines Artikels beweisen kann. Das ist doch praktisch unmöglich.