Eine Partei will das, was sie sagt, auch verwirklichen. Das ist das, was Parteien sind. Was nach einer Binsenweisheit klingt, ist juristisch ein Durchbruch. Bisher wandten Kritiker eines AfD-Verbots ein, dass auch verfassungsfeindliche Ziele der Partei nicht zwangsläufig für ein Verbot reichen könnten. Doch das Bundesverwaltungsgericht macht klar, dass solche Äußerungen im Parteikontext immer als Ziel verstanden werden müssen. Wenn die AfD etwa von „Remigration“ faselt – dem massenhaften Vertreiben ungeliebter Menschen –, dann will sie dieses Programm im Machtfall auch umsetzen. Dieser Wille zur politischen Umsetzung sei dem Parteiwesen inhärent.

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    8 days ago

    Wenn ich solche Titel lese, löst das bei mir ganz unwillkürliche Abwehrreaktionen aus. Egal was da drin steht. Würde sowas auch nie irgendwem schicken, weil mir das irgendwie wegen den albernen Titeln peinlich wäre. Egal wie gut der Inhalt sein mag. Ob man mit diesen unseriös anmutenden Titeln wirklich was erreicht? Ich habe so meine Zweifel.