• AlmightyDoorman@kbin.earth
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    16 hours ago

    Eigentlich nicht. Ob beide Vollzeit arbeiten oder einer weniger Arbeit macht für das Ergebnis bei der gemeinsamen Veranlagung keinen Unterschied.

    Das stimmt zwar, aber das Ehegattensplitting mit gemeinsamer Veranlagung sorgt schon dafür, dass Ehen in denen beide unterschiedlich viel verdienen mehr davon profitieren als wenn beide gleich verdienen. Ein Ehepaar was 2x40000 verdient zahlt den gleichen Steuersatz wie eins wo 1x10000 und 1x70000. Das fördert ja Modelle mit stark unterschiedlichen Einkommen, da es ja mehr Sinn macht wenn eine:r zurücksteckt damit dey andere die Karriereleiter aufsteigen kann