• yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
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    1 day ago

    Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl sei vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich, hieß es weiter.

    No shit? Das offizielle Ergebnis wird erst morgen verkündigt. Wieso sollte man ein vorläufiges Ergebnis anfechten können, selbst wenn es knapp war? Da gibts etablierte Prozesse danach.

    • slevinkelevra@sh.itjust.works
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      1 day ago

      Weil es ihnen nicht um das Anfechten geht, sondern darum, genau diese Schlagzeile zu bekommen, die für ihre Gefolgsleute so klingt als würde ihnen das Recht genommen. Klassischer Populismus.

  • Chemo@discuss.tchncs.de
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    1 day ago

    Heißt doch aber sie können das Ergebnis einfach nach der Verkündung der offiziellen Ergebnisse anfechten, oder? Irgendwie steht dazu nirgendwo etwas.