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Noch schlimmer als US-Anbieter. Die meisten großen Tech-Firmen haben inzwischen ein Tool, mit dem sie DSGVO-Auskunftsersuchen in großem Stil bearbeiten können. Meist geht das über eine Funktion zum Herunterladen der eigenen Daten. Theoretisch sollte es dadurch ganz einfach sein, das EU-Recht einzuhalten. In der Praxis haben sich aber weder TikTok noch AliExpress die Mühe gemacht, den Betroffenen alle Daten gemäß Artikel 15 DSGVO zur Verfügung zu stellen. TikTok übermittelte nur einen Teil der Daten in einer unstrukturierten Form, die unmöglich zu verstehen war. AliExpress stellte eine defekte Datei zur Verfügung, die nur einmal geöffnet werden konnte. WeChat hingegen ignorierte die Anfrage der beschwerdeführenden Person einfach gänzlich.

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